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EU PPWR tritt im August in Kraft 2026 -- Was Teebeutelexporteure wissen müssen

Aug 04, 2026

Am 12. August 2026 tritt die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung EU 2025/40) in allen 27 Mitgliedsstaaten in die vollständige Umsetzung. Sie ersetzt die seit fast 30 Jahren geltende Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (94/62/EG). Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist bedeutsam – Richtlinien ermöglichen es einzelnen Mitgliedstaaten, Anforderungen mit einer gewissen Flexibilität in nationales Recht umzusetzen, während Verordnungen direkt und einheitlich in der gesamten EU gelten. Für Unternehmen, die Teebeutelmaterialien oder fertige Teebeutel auf den europäischen Markt exportieren, bedeutet dies, dass überall einheitliche, strengere Regeln gelten.

PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen

Eine der am genauesten beobachteten Bestimmungen ist die PFAS-Beschränkung für Lebensmittelkontaktverpackungen, die am 12. August 2026 in Kraft tritt. Gemäß PPWR Artikel 5 gelten die folgenden Grenzwerte: Jede einzelne PFAS-Substanz darf 25 ppb nicht überschreiten (ausgenommen PFAS-Polymere); die Summe der gezielten PFAS-Stoffe darf 250 ppb nicht überschreiten (ausgenommen PFAS-Polymere); und der Gesamt-PFAS-Gesamtgehalt einschließlich Polymeren darf 50 ppm Gesamtfluor nicht überschreiten. Wenn der Gesamtfluorgehalt 50 ppm übersteigt, müssen Hersteller oder Importeure den nachgeschalteten Parteien Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, ob der Fluorgehalt aus PFAS oder anderen Quellen stammt.

Für Teebeutelmaterialien ist dies direkt relevant. PLA-Netzgewebe, Nylonnetzgewebe, Filterpapier und Vliesstoffe fallen alle unter Lebensmittelkontaktverpackungen. Marken, die in die EU exportieren, müssen überprüfen, ob ihre Materialien die PFAS-Grenzwerte einhalten. Unsere PLA-Netzrollen sind PFAS-frei – das Material ist ein aus Maisstärke gewonnenes Polymilchsäurepolymer, kein Fluorpolymer – und wir können dies in unserer Materialdokumentation bestätigen. Die Verordnung gilt jedoch für alle Verpackungsmaterialien, nicht nur für kompostierbare, sodass auch Lieferanten von Nylon- und PET-Geweben die Einhaltung überprüfen müssen.

Einstufung der Recyclingfähigkeit: A, B, C

PPWR führt ein Recyclingfähigkeits-Bewertungssystem für alle auf den EU-Markt gebrachten Verpackungen ein. Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen mindestens die Klasse C (70 Prozent Recyclingfähigkeit nach Gewicht) erreichen. Note B erfordert 80 Prozent oder mehr und Note A erfordert 95 Prozent oder mehr. Ab dem 1. Januar 2038 sind nur noch Verpackungen der Klassen A und B zulässig, die Klassen C und darunter sind verboten.

Dadurch entsteht ein Planungshorizont für die Auswahl des Teebeutelmaterials. Kompostierbare Materialien wie PLA-Netze mit EN13432-Zertifizierung haben hier einen deutlichen Vorteil, da sie so konzipiert sind, dass sie in industriellen Kompostieranlagen zerfallen und nicht im Recyclingkreislauf verbleiben. PPWR verlangt jedoch auch, dass kompostierbare Verpackungen für die Materialrückgewinnung konzipiert sind und die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme nicht beeinträchtigen. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission bis zum 12. Februar 2026 einheitliche technische Standards für kompostierbare Verpackungen herausgibt und bis zum 12. Februar 2028 biobasierte Kunststoffverpackungen weiter überprüft.

In der Praxis bedeutet dies, dass Teebeutelmarken über das Material selbst hinausdenken und den Weg zum Ende{0}}der-Lebensdauer berücksichtigen müssen. Ein Material, das technisch kompostierbar, aber nicht zertifiziert ist oder Recyclingströme verunreinigt, erfüllt möglicherweise nicht die PPWR-Anforderungen. Die Zertifizierung nach EN13432 liefert den Nachweis, dass das Material bei der industriellen Kompostierung innerhalb von 12 Wochen zu mindestens 90 Prozent zerfällt und innerhalb von sechs Monaten vollständig mineralisiert.

EPR-Registrierung und autorisierter EU-Vertreter

PPWR schreibt außerdem vor, dass alle auf den EU-Markt gebrachten Verpackungen den Registrierungsanforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Verkaufsland entsprechen müssen. Nicht-Unternehmen aus der EU müssen einen EU-Bevollmächtigten ernennen, der sich um Compliance-Verpflichtungen kümmert. Für in China ansässige Teebeutelhersteller bedeutet dies, einen in der EU ansässigen Vertreter zu identifizieren und die EPR-Registrierung in jedem Zielmarkt abzuschließen – ein Prozess, der mehrere Monate dauern kann und nicht bis zur letzten Minute aufgeschoben werden sollte.

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2026 Umsetzungsrichtlinien und Durchsetzungsregeln veröffentlicht, in denen Testmethoden, Bestimmungskriterien und Rechenschaftsmechanismen klargestellt werden. Unternehmen, die diese Richtlinien noch nicht gelesen haben, sollten dies nachholen, insbesondere die Abschnitte zu Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und zur Dokumentation kompostierbarer Materialien.

Was dies für Käufer von Teebeutelmaterialien bedeutet

Für Beschaffungsteams fügt PPWR der Materialauswahl eine Compliance-Dimension hinzu, die über Lebensmittelsicherheitszertifizierungen hinausgeht. Bei der Bewertung von Teebeutelmaterialien für den EU-Markt sollten Käufer den Lieferanten drei Fragen stellen: Erstens: Können Sie eine Dokumentation zur PFAS-Konformität vorlegen? Zweitens: Verfügt das Material über die EN13432-Zertifizierung für industrielle Kompostierbarkeit? Drittens: Können Sie jede Produktionscharge anhand von Qualitätsprüfaufzeichnungen zurückverfolgen?

Die Einstufung der Recyclingfähigkeit gilt erst 2030 vollständig, aber Marken, die jetzt mit der Umstellung auf konforme Materialien beginnen, werden spätere Probleme vermeiden. Und die EPR-Registrierungspflicht gilt bereits ab August 2026 --. Dies ist keine zukünftige Frist, sondern eine aktuelle Verpflichtung für jeden, der heute Verpackungen auf den EU-Markt bringt.